L 16 (11) KR 54/08•Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 16 (11) KR 54/08
Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 16 (11) KR 54/08
L 16 (11) KR 54/08Sozialversicherungsgericht19.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 (11) KR 54/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-19
Aktenzeichen: L 16 (11) KR 54/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1119.L16.11KR54.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14. November 2008 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 10.09.2007 und der Widerspruchsbescheid vom 16.04.2008 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Kläger seit dem 10.08.2007 bei der Beklagten gesetzlich pflichtversichert ist. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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