L 12 B 55/09 SO NZB•Landessozialgericht NRW, 2009-11-09, L 12 B 55/09 SO NZB
Landessozialgericht NRW, 2009-11-09, L 12 B 55/09 SO NZB
L 12 B 55/09 SO NZBSozialversicherungsgericht09.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 55/09 SO NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: L 12 B 55/09 SO NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1109.L12B55.09SO.NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln vom 17.07.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
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