Landessozialgericht NRW, 2009-10-30, L 20 B 135/09 AS

L 20 B 135/09 ASSozialversicherungsgericht30.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 135/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-30

Aktenzeichen: L 20 B 135/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1030.L20B135.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.09.2009 abgeändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwalts gewährt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.