Landessozialgericht NRW, 2009-10-28, L 12 B 32/09 SO ER

L 12 B 32/09 SO ERSozialversicherungsgericht28.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 32/09 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-28

Aktenzeichen: L 12 B 32/09 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1028.L12B32.09SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die hinsichtlich der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren erhobene Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 05.05.2009 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X, Tstraße 00, 00000 N, zu bewilligen, wird abgelehnt.

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