L 12 B 32/09 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2009-10-28, L 12 B 32/09 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2009-10-28, L 12 B 32/09 SO ER
L 12 B 32/09 SO ERSozialversicherungsgericht28.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 32/09 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-28
Aktenzeichen: L 12 B 32/09 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1028.L12B32.09SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die hinsichtlich der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren erhobene Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 05.05.2009 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X, Tstraße 00, 00000 N, zu bewilligen, wird abgelehnt.
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