Landessozialgericht NRW, 2009-09-28, L 3 R 52/05

L 3 R 52/05Sozialversicherungsgericht28.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 52/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-28

Aktenzeichen: L 3 R 52/05

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0928.L3R52.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 10.04.2003 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20.06.2003 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in sämtlichen Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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