L 19 B 255/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-09-28, L 19 B 255/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-09-28, L 19 B 255/09 AS ER
L 19 B 255/09 AS ERSozialversicherungsgericht28.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 255/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-28
Aktenzeichen: L 19 B 255/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0928.L19B255.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 22.07.2009 geändert. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen in Höhe von monatlich 551,00 EUR für die Zeit vom 08.06.2009 bis zum 31.10.2009 zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S bewilligt.
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