L 12 B 69/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-09-04, L 12 B 69/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-09-04, L 12 B 69/09 AS ER
L 12 B 69/09 AS ERSozialversicherungsgericht04.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 69/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-04
Aktenzeichen: L 12 B 69/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0904.L12B69.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 25.05.2009 abgeändert. Die Anträge, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Kosten für Unterkunft und Heizung der Antragsteller zu 1) und 3) zu übernehmen und darüber hinaus zu prüfen, ob der Antragsteller zu 2) einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, werden abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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