Landessozialgericht NRW, 2009-09-02, L 4 B 13/08

L 4 B 13/08Sozialversicherungsgericht02.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 B 13/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: L 4 B 13/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0902.L4B13.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10.3.2008 geändert. Die Vergütung des Beschwerdeführers für den Befundbericht vom 6.2.2008 wird auf 66,90 Euro festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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