Landessozialgericht NRW, 2009-08-31, L 8 B 11/09 R

L 8 B 11/09 RSozialversicherungsgericht31.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 B 11/09 R — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-31

Aktenzeichen: L 8 B 11/09 R

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0831.L8B11.09R.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 31.03.2009 zu Ziff. 2) geändert. Der Streitwert wird endgültig auf 11.643,77 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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