Landessozialgericht NRW, 2009-08-28, L 12 B 82/09 AS ER

L 12 B 82/09 AS ERSozialversicherungsgericht28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 82/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: L 12 B 82/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0828.L12B82.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 13.07.2009 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt L wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.