Landessozialgericht NRW, 2009-08-27, L 5 KR 51/09

L 5 KR 51/09Sozialversicherungsgericht27.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 51/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-27

Aktenzeichen: L 5 KR 51/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0827.L5KR51.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.03.2009 klarstellend wie folgt neu gefasst: Der Bescheid der Beklagten vom 20.11.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.03.2008 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Krankenversicherungsbeiträge nach höheren monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen als 2.281,08 Euro festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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