L 5 KR 51/09•Landessozialgericht NRW, 2009-08-27, L 5 KR 51/09
Landessozialgericht NRW, 2009-08-27, L 5 KR 51/09
L 5 KR 51/09Sozialversicherungsgericht27.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 51/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-27
Aktenzeichen: L 5 KR 51/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0827.L5KR51.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.03.2009 klarstellend wie folgt neu gefasst: Der Bescheid der Beklagten vom 20.11.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.03.2008 wird aufgehoben, soweit die Beklagte Krankenversicherungsbeiträge nach höheren monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen als 2.281,08 Euro festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.