L 13 EG 25/09•Landessozialgericht NRW, 2009-08-26, L 13 EG 25/09
Landessozialgericht NRW, 2009-08-26, L 13 EG 25/09
L 13 EG 25/09Sozialversicherungsgericht26.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 EG 25/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: L 13 EG 25/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0826.L13EG25.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 06.04.2009 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 05.11.2007 in der Fassung der Bescheide vom 07.01.2008 und 14.04.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.09.2008 verurteilt, der Klägerin höheres Elterngeld unter Berücksichtigung der im März 2007 erfolgten Gehaltsnachzahlung von 1.562,42 EUR Brutto zu zahlen. Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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