L 19 B 64/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-08-05, L 19 B 64/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-08-05, L 19 B 64/09 AS
L 19 B 64/09 ASSozialversicherungsgericht05.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 64/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-05
Aktenzeichen: L 19 B 64/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0805.L19B64.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 23.01.2009 aufgehoben. Der Antragstellerin wird in Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Aachen vom 23.11.2005 ab 14.05.2009 Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt. Als Kostenbeteiligung der Antragstellerin werden monatlich zu zahlende Raten in Höhe von 45,- EUR, erstmals fällig zum 01.10.2009, festgesetzt.
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