Landessozialgericht NRW, 2009-07-29, L 12 SO 10/08

L 12 SO 10/08Sozialversicherungsgericht29.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 10/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: L 12 SO 10/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0729.L12SO10.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.02.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Gerichtskosten in beiden Instanzen zu tragen. Weitere Kosten sind einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 2.021,80 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.