L 19 AS 41/08•Landessozialgericht NRW, 2009-07-22, L 19 AS 41/08
Landessozialgericht NRW, 2009-07-22, L 19 AS 41/08
L 19 AS 41/08Sozialversicherungsgericht22.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 41/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-22
Aktenzeichen: L 19 AS 41/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0722.L19AS41.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11.03.2008 - S 17 AS 175/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird, soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung höherer Regelleistungen für die Zeit vom 01.05. - 30.11.2005 und 01.06. - 31.12.2006 begehrt. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11.03.2008 - S 17 AS 168/07 - wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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