Landessozialgericht NRW, 2009-07-15, L 20 B 27/09 AS

L 20 B 27/09 ASSozialversicherungsgericht15.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 27/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-15

Aktenzeichen: L 20 B 27/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0715.L20B27.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2009 aufgehoben. Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden in Abänderung der Festsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2008 auf 461,01 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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