Landessozialgericht NRW, 2009-07-01, L 7 B 91/09 AS NZB

L 7 B 91/09 AS NZBSozialversicherungsgericht01.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 91/09 AS NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-01

Aktenzeichen: L 7 B 91/09 AS NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0701.L7B91.09AS.NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.01.2009 (S 14 AS 217/07) wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Dem Kläger wird für das Verfahren über seine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.01.2009 Prozesskostenhilfe gewährt und die Sozietät der Rechtsanwälte TC und QH aus X beigeordnet.

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