Landessozialgericht NRW, 2009-06-29, L 7 B 404/08 AS

L 7 B 404/08 ASSozialversicherungsgericht29.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 404/08 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-29

Aktenzeichen: L 7 B 404/08 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0629.L7B404.08AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 20.10.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus J wird abgelehnt.

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