L 20 B 6/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-06-29, L 20 B 6/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-06-29, L 20 B 6/09 AS
L 20 B 6/09 ASSozialversicherungsgericht29.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 6/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-29
Aktenzeichen: L 20 B 6/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0629.L20B6.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27. November 2008 aufgehoben und dem Antragsteller für das Verfahren vor diesem Prozesskostenhilfe bewilligt sowie Rechtsanwalt O aus F beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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