L 20 B 31/09 SO•Landessozialgericht NRW, 2009-06-29, L 20 B 31/09 SO
Landessozialgericht NRW, 2009-06-29, L 20 B 31/09 SO
L 20 B 31/09 SOSozialversicherungsgericht29.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 31/09 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-29
Aktenzeichen: L 20 B 31/09 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0629.L20B31.09SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.03.2009 sowie vom 20.03.2009 werden zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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