L 1 B 40/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-06-25, L 1 B 40/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-06-25, L 1 B 40/08 AS
L 1 B 40/08 ASSozialversicherungsgericht25.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 40/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: L 1 B 40/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0625.L1B40.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.11.2008 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Duisburg Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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