Landessozialgericht NRW, 2009-06-24, L 8 B 4/09 R ER

L 8 B 4/09 R ERSozialversicherungsgericht24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 B 4/09 R ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: L 8 B 4/09 R ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0624.L8B4.09R.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.03.2009 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.330,29 EUR festgesetzt.

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