L 16 B 1/09 R ER•Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 16 B 1/09 R ER
Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 16 B 1/09 R ER
L 16 B 1/09 R ERSozialversicherungsgericht29.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 1/09 R ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-29
Aktenzeichen: L 16 B 1/09 R ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0529.L16B1.09R.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass das unter dem Aktenzeichen L 16 (5) B 4/97 R ER (=S 15 R 191/07 ER, Sozialgericht Düsseldorf) geführte einstweilige Rechtsschutzverfahren durch gerichtlichen Vergleich beendet worden ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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