L 12 B 31/09 SO•Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 12 B 31/09 SO
Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 12 B 31/09 SO
L 12 B 31/09 SOSozialversicherungsgericht29.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 31/09 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-29
Aktenzeichen: L 12 B 31/09 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0529.L12B31.09SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.03.2009 geändert. Der Klägerin wird für die Durchführung des Verfahrens S 43 SO 2/09 vor dem Sozialgericht Düsseldorf ab 05.02.2009 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts S in E gewährt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.