L 9 AS 68/06•Landessozialgericht NRW, 2009-05-28, L 9 AS 68/06
Landessozialgericht NRW, 2009-05-28, L 9 AS 68/06
L 9 AS 68/06Sozialversicherungsgericht28.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AS 68/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: L 9 AS 68/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0528.L9AS68.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.01.2006 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 13.01.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.05.2005 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in Höhe von 50,76 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 1/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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