Landessozialgericht NRW, 2009-05-14, L 20 B 15/09 AY ER

L 20 B 15/09 AY ERSozialversicherungsgericht14.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 15/09 AY ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-14

Aktenzeichen: L 20 B 15/09 AY ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0514.L20B15.09AY.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27.02.2009 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Das Prozesskostenhilfegesuch für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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