L 16 B 3/09 SV•Landessozialgericht NRW, 2009-05-14, L 16 B 3/09 SV
Landessozialgericht NRW, 2009-05-14, L 16 B 3/09 SV
L 16 B 3/09 SVSozialversicherungsgericht14.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 3/09 SV — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: L 16 B 3/09 SV
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0514.L16B3.09SV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers vom 07./09.03.2009 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04. März 2009 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Einer Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht. Über die Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens entscheidet gleichfalls das Landgericht Köln. Die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.
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