Landessozialgericht NRW, 2009-05-14, L 16 B 3/09 SV

L 16 B 3/09 SVSozialversicherungsgericht14.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 B 3/09 SV — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-14

Aktenzeichen: L 16 B 3/09 SV

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0514.L16B3.09SV.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers vom 07./09.03.2009 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04. März 2009 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Einer Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht. Über die Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens entscheidet gleichfalls das Landgericht Köln. Die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.

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