L 7 B 111/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-05-07, L 7 B 111/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-05-07, L 7 B 111/09 AS
L 7 B 111/09 ASSozialversicherungsgericht07.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 111/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-07
Aktenzeichen: L 7 B 111/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0507.L7B111.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2009 aufgehoben. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus X für die Durchführung des Klageverfahrens für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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