L 20 B 15/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-05-06, L 20 B 15/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-05-06, L 20 B 15/09 AS ER
L 20 B 15/09 AS ERSozialversicherungsgericht06.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 15/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-06
Aktenzeichen: L 20 B 15/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0506.L20B15.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.01.2009 wird zurückgewiesen. Kosten sind den Antragstellern im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U aus L für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
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