L 9 AL 43/07•Landessozialgericht NRW, 2009-04-30, L 9 AL 43/07
Landessozialgericht NRW, 2009-04-30, L 9 AL 43/07
L 9 AL 43/07Sozialversicherungsgericht30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 43/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: L 9 AL 43/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0430.L9AL43.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.03.2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch in der Berufungsinstanz. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.