L 2 KN 253/08•Landessozialgericht NRW, 2009-04-30, L 2 KN 253/08
Landessozialgericht NRW, 2009-04-30, L 2 KN 253/08
L 2 KN 253/08Sozialversicherungsgericht30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 253/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: L 2 KN 253/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0430.L2KN253.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 31.10.2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens bleibt dem Sozialgericht vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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