L 21 KR 41/09 SFB•Landessozialgericht NRW, 2009-04-29, L 21 KR 41/09 SFB
Landessozialgericht NRW, 2009-04-29, L 21 KR 41/09 SFB
L 21 KR 41/09 SFBSozialversicherungsgericht29.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 KR 41/09 SFB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: L 21 KR 41/09 SFB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0429.L21KR41.09SFB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Der Antrag der Beschwerdeführerinnen, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20.03.2009 (3 VK-40/09) über den 29.04.2009 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.