L 1 B 4/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-04-28, L 1 B 4/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-04-28, L 1 B 4/09 AS
L 1 B 4/09 ASSozialversicherungsgericht28.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 4/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: L 1 B 4/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0428.L1B4.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 8.5.2008 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Detmold Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus C als Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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