Landessozialgericht NRW, 2009-04-22, L 8 B 2/09 LW ER

L 8 B 2/09 LW ERSozialversicherungsgericht22.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 B 2/09 LW ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: L 8 B 2/09 LW ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0422.L8B2.09LW.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 09.02.2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.