Landessozialgericht NRW, 2009-04-17, L 19 B 75/09 AS ER

L 19 B 75/09 AS ERSozialversicherungsgericht17.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 75/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-17

Aktenzeichen: L 19 B 75/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0417.L19B75.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.02.2009 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Sozialgerichts Dortmund 25.02.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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