Landessozialgericht NRW, 2009-04-15, L 7 B 401/08 AS

L 7 B 401/08 ASSozialversicherungsgericht15.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 401/08 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-15

Aktenzeichen: L 7 B 401/08 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0415.L7B401.08AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger zu 2) bis 6) wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.10.2008 geändert. Den Klägern zu 2) bis 6) wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Düsseldorf unter Beiordnung von Rechtsanwalt D aus L für die Zeit ab Antragstellung bewilligt. Die Beschwerde der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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