Landessozialgericht NRW, 2009-04-02, L 11 KA 7/09 ER

L 11 KA 7/09 ERSozialversicherungsgericht02.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 7/09 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: L 11 KA 7/09 ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0402.L11KA7.09ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet sofern der Kläger der Beklagten bis zum 18.05.2009 eine Sicherheit in Höhe von 126.000,00 EUR durch selbstschuldnerische Bürgschaft stellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.