Landessozialgericht NRW, 2009-03-12, L 7 SB 59/07

L 7 SB 59/07Sozialversicherungsgericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 SB 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: L 7 SB 59/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0312.L7SB59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.05.2007 wird zurückgewiesen. Die im Berufungsverfahren erhobene Klage auf Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "G" wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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