Landessozialgericht NRW, 2009-03-12, L 19 B 54/09 AS

L 19 B 54/09 ASSozialversicherungsgericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 54/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: L 19 B 54/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0312.L19B54.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C im Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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