L 11 (10) KA 3/07•Landessozialgericht NRW, 2009-03-11, L 11 (10) KA 3/07
Landessozialgericht NRW, 2009-03-11, L 11 (10) KA 3/07
L 11 (10) KA 3/07Sozialversicherungsgericht11.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (10) KA 3/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-11
Aktenzeichen: L 11 (10) KA 3/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0311.L11.10KA3.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.12.2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt 4/5 und die Beklagte 1/5 der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen.
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