Landessozialgericht NRW, 2008-10-23, L 9 AL 28/08

L 9 AL 28/08Sozialversicherungsgericht23.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 28/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-23

Aktenzeichen: L 9 AL 28/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1023.L9AL28.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2008 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.536,26 EUR festgesetzt.

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