L 5 B 75/08 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2008-10-20, L 5 B 75/08 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2008-10-20, L 5 B 75/08 KR ER
L 5 B 75/08 KR ERSozialversicherungsgericht20.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 B 75/08 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-20
Aktenzeichen: L 5 B 75/08 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1020.L5B75.08KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.08.2008 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig für die Zeit ab 10.07.2008 bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens verpflichtet, bei dem Antragsteller eine Pflichtversicherung durchzuführen und Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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