Landessozialgericht NRW, 2008-10-16, L 9 AL 119/07

L 9 AL 119/07Sozialversicherungsgericht16.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 119/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-16

Aktenzeichen: L 9 AL 119/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1016.L9AL119.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.09.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 11.07.2005 und 22.03. 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.05.2006 verurteilt, der Klägerin ab dem 25.06.2005 Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines täglichen Bemessungsentgelts von 64,40 Euro zu zahlen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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