L 17 U 43/08•Landessozialgericht NRW, 2008-10-01, L 17 U 43/08
Landessozialgericht NRW, 2008-10-01, L 17 U 43/08
L 17 U 43/08Sozialversicherungsgericht01.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 43/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: L 17 U 43/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:1001.L17U43.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 31. Januar 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Es wird festgestellt, dass der Kläger am 08. Mai 2006 einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
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