L 16 B 67/08 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2008-09-30, L 16 B 67/08 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2008-09-30, L 16 B 67/08 KR ER
L 16 B 67/08 KR ERSozialversicherungsgericht30.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 67/08 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-30
Aktenzeichen: L 16 B 67/08 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0930.L16B67.08KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15. August 2008 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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