L 9 B 39/08 AS•Landessozialgericht NRW, 2008-09-18, L 9 B 39/08 AS
Landessozialgericht NRW, 2008-09-18, L 9 B 39/08 AS
L 9 B 39/08 ASSozialversicherungsgericht18.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 B 39/08 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-18
Aktenzeichen: L 9 B 39/08 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0918.L9B39.08AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragstellerin werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Aachen vom 13.12.2007 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt F beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten des Prozesskostenhilfe betreffenden Beschwerdeverfahrens; diese sind nicht erstattungsfähig.
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