Landessozialgericht NRW, 2008-09-16, L 7 B 159/08 AS ER

L 7 B 159/08 AS ERSozialversicherungsgericht16.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 159/08 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-16

Aktenzeichen: L 7 B 159/08 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0916.L7B159.08AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 21.03.2008 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die am 04.01.2008 erhobene Klage des Antragstellers gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Antragsgegnerin vom 23.10.2007 in vollem Umfang aufschiebende Wirkung hat. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus E gewährt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für beide Rechtszüge.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.