Landessozialgericht NRW, 2008-09-15, L 20 SO 68/06

L 20 SO 68/06Sozialversicherungsgericht15.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 68/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-15

Aktenzeichen: L 20 SO 68/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0915.L20SO68.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 08.08.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 20.10.2004, 29.12.2004 und 06.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.07.2005 verurteilt, die Kosten des Aufenthalts des Klägers in der Einrichtung Hof Sondern vom 04.04.2005 bis 30.06.2006 in Höhe von 54.373,59 EUR zzgl. Heimfahrten in Höhe von 720,00 EUR zu übernehmen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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