L 16 KR 94/07•Landessozialgericht NRW, 2008-09-04, L 16 KR 94/07
Landessozialgericht NRW, 2008-09-04, L 16 KR 94/07
L 16 KR 94/07Sozialversicherungsgericht04.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 94/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-04
Aktenzeichen: L 16 KR 94/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0904.L16KR94.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11. März 2002 wird zurückgewiesen. Die Klage bezüglich der Kostenerstattung für die Behandlung von September/Oktober 2002 (nebst Reisekosten) wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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