Landessozialgericht NRW, 2008-08-27, L 10 V 10/08

L 10 V 10/08Sozialversicherungsgericht27.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 V 10/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-27

Aktenzeichen: L 10 V 10/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2008:0827.L10V10.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 14.05.2008 (im Gerichtsbescheid fälschlich bezeichnet als 14.05.2007) wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden wegen mutwilliger Prozessführung Kosten i.H.v. 225,00 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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